Sonderurlaub
Folgende Punkte für den Sonderurlaub gilt es neu zu beachten:
- In jedem Fall muss ein begründetes, von den Eltern (gesetzliche Vertretung) unterschriebenes, schriftliches Gesuch gestellt werden.
- Die Klassenlehrperson kann für die Dauer eines halben Tages Sonderurlaub gewähren.
- Längere Sonderurlaubsgesuche werden vom Schulleiter KGPS bzw. Schulleiter OS (bis neun Halbtage), vom Schulinspektor (bis 27 Halbtage) und durch das Departement (über 27 Halbtage) behandelt.
- Sonderurlaubsgesuche von einem bis neun Halbtagen müssen spätestens eine Woche vor dem Urlaub der Klassenlehrperson abgegeben werden.
- Bei Gesuchen von mehr als neun Halbtagen muss eine Eingabefrist von drei Wochen eingehalten werden (ebenfalls an die Klassenlehrperson).
- Sonderurlaube werden nicht bewilligt: für die erste bzw. die zwei letzten Wochen des Schuljahres und für Projekttage.
- Alle verpassten Prüfungen müssen nachgeholt werden. Der Schüler/die Schülerin hat kein Recht auf Nachhilfeunterricht für die durch den Sonderurlaub entstandenen Stofflücken.
- Sonderurlaubsgesuche werden vor der Buchung von Reisen bei der Schulleitung gestellt.