Reservation
Allgemein
- Die Räumlichkeiten der Burgerstube werden allen Einwohnern von Lalden sowie auswärtigen Personen zur Verfügung gestellt (Platz für ca. 40 Personen)
- Der Burgerrat prüft die Mietgesuche laut Belegungsplan und bestimmt über die Vermietung der Burgerstube
- Das schriftliche Gesuch oder die Email muss fünfzehn Tage vor der Veranstaltung bei der Burger/Gemeindeverwaltung eingereicht werden
- Der Betrieb obliegt dem zuständigen Verwalter/in. Den Anordnungen des Verwalters ist strikte Folge zu leisten
Veranstaltungsbedingungen (Versammlungen, Apéros, Taufen, Geburtstagsfeiern usw.)
Die Miete für die Veranstaltung beträgt:
- Burger/innen von Lalden: CHF 100.-
- Einwohner von Lalden: CHF 150.-
- Auswärtige Personen: CHF 300.-
Benutzung
- Der Verwalter/in erstellt bei Benützung ein Übergabe- und ein Rücknahme-Protokoll
- Die Kehrichtentsorgung bei Anlässen ist Sache des Veranstalters
- Der Veranstalter haftet für jegliche Schäden
- Verstösse gegen das Reglement werden vom Burgerrat geahndet
- Für defektes und fehlendes Material haftet der Veranstalter
Folgekosten
- Die Reinigung der Burgerstube, der Küche, der WC-Anlagen und Umgebung ist Sache des Veranstalters
- Muss eine Nachreinigung durchgeführt werden, übernimmt der Veranstalter die entstehenden Kosten