Gemeinde Lalden

Reservation

Allgemein

  • Die Räumlichkeiten der Burgerstube werden allen Einwohnern von Lalden sowie auswärtigen Personen zur Verfügung gestellt (Platz für ca. 40 Personen)
  • Der Burgerrat prüft die Mietgesuche laut Belegungsplan und bestimmt über die Vermietung der Burgerstube
  • Das schriftliche Gesuch oder die Email muss fünfzehn Tage vor der Veranstaltung bei der Burger/Gemeindeverwaltung eingereicht werden
  • Der Betrieb obliegt dem zuständigen Verwalter/in. Den Anordnungen des Verwalters ist strikte Folge zu leisten

Veranstaltungsbedingungen (Versammlungen, Apéros, Taufen, Geburtstagsfeiern usw.)

Die Miete für die Veranstaltung beträgt:

  • Burger/innen von Lalden: CHF 100.-
  • Einwohner von Lalden: CHF 150.-
  • Auswärtige Personen: CHF 300.-

Benutzung

  • Der Verwalter/in erstellt bei Benützung ein Übergabe- und ein Rücknahme-Protokoll
  • Die Kehrichtentsorgung bei Anlässen ist Sache des Veranstalters
  • Der Veranstalter haftet für jegliche Schäden
  • Verstösse gegen das Reglement werden vom Burgerrat geahndet
  • Für defektes und fehlendes Material haftet der Veranstalter

Folgekosten

  • Die Reinigung der Burgerstube, der Küche, der WC-Anlagen und Umgebung ist Sache des Veranstalters
  • Muss eine Nachreinigung durchgeführt werden, übernimmt der Veranstalter die entstehenden Kosten